Die folgenden Beschreibungen gelten für private Carports für Zuhause, als auch für gewerbliche Carports und Parkplatzüberdachungen auf öffentlichen Parkflächen. Besonderheiten die nur für eine Kategorie gelten, werden besonders beschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

Für die Errichtung eines Carport in Bayern, bedarf es je nach Baugebiet einer Baugenehmigung. Dies ist daran geknüpft, dass in Bayern, je nach Baugebiet, Verordnungen, Satzungen und weiter Vorgaben gelten. Die Bayerische Bauordnung ↗ bietet die Basis, falls keine anderen Vorgaben existieren. Grundsätzlich haben folgende Faktoren Einfluss auf die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung notwendig ist:

  • Material und Dimension des geplanten Carports
  • Verortung des Carports auf dem Grundstück
  • Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück
  • Bebauungspläne, Satzungen und Verordnungen Ihres Baugebiets, falls vorhanden
  • Gesetzliche Vorgaben

Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie bei der Planung eines Carports in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.

Benötigt man eine Baugenehmigung für ein Carport in Bayern?

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Allerdings gibt die Bayerische Bauordnung Vorgaben, unter welchen Umständen keine Baugenehmigung erfordert wird. Es gibt verschiedene Verfahrensformen, die zur Baugenehmigung führen können.

Wo darf man einen Carport aufbauen?

Die mittlere Wandhöhe eines grenznahen Carports darf eine Höhe von maximal 3 Meter nicht überschreiten.

Was ist die mittlere Wandhöhe?

(Höhe(max) + Höhe(min)) / 2

Die Höhe gilt ab Schnittpunkt der Oberkante des Geländes bis zum Schnittpunkt der Dachfläche mit der Außenwand

Welche Abmesungen muss ein Carport haben?

Die bayrische Bauordnung gibt vor, dass ein notwendiger Einstellplatz mind. 5m lang und eine Breite zwischen 2,30m und 2,50m haben muss.

Die Mindestbreite von Stellplätzen ist von der Anordnung zur Straße abhändig.

  • Einzelstellplatz mind. 2,50m
  • Doppelstellplatz pro Stellplatz mind. 2,40m
  • Drei-Stellplatz:
    linker und rechter Stellplatz mind. 2,40m
    mittlerer Stellplatz mind. 2,30m
  • Behindertengerechte Stellplätze mind. 3,50m

 

Wie hoch muss ein Carport sein?

Ein Carport muss eine lichte Höhe von mind. 2 Metern aufweisen. Die Höhe darf in keinem Bereich unterschritten werden. Die lichte Höhe, darf also mind. 2m sein.

Welche äußere Form muss ein Carport haben?

Grundsätzlich gilt: Das Bauwerk muss sich in die äußere Umgebung einfügen.

Weitere Vorgaben können durch Bebauungsplätze- oder Satzungen des Baugebiets angegeben werden.

Ob alle gestalerischen Vorgaben einhalten sind, wird letzendlich vom zuständigen Bauamt geprüft und entschieden.

Angaben zur äußeren Form, können sich auf jegliche, für die Gestalt des Carports ausschlaggebenden Punkte beziehen. Häufig werden z.B.: Material, Farbe, oder Dachform vorgegeben. Bei Photovoltaik Carports wird dies auf die Dachform reduziert.

Nachdem Carports als offene Garagen angesehen werden, sind die Vorgaben – auch in Bezug auf das Dach – hier die gleichen wie bei der Baugenehmigung von Garagen.

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