Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei grundlegenden Dachsanierungen und Neubauten

In Baden-Württemberg gilt gemäß der Nouvelierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg



(KSG BW) seit 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von neu gebauten Nichtwohngebäuden (wie Hallen, Firmengebäuden, Schulen, aber auch landwirtschaftliche Gebäude wie Stallungen oder Maschinenhallen). Ab diesem Zeitpunkt müssen auch auf neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden.

Für alle privaten Neubauten gilt ab 1. Mai 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen Eigentümer bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden eine PV-Anlage errichten.

Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg gilt für die ab diesem Zeitpunkt gestellten Bauanträge. Das Gesetz gibt dabei vor, dass 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen zu belegen ist. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Um zu prüfen, ob Ihr Dach geeignet ist, wenden Sie sich bitte an den Solarteur Ihres Vertrauens.

Mit der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen will die Landesregierung von Baden-Württemberg erreichen, dass mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, am besten direkt vor Ort verbraucht und somit die Energiewende vorangetrieben wird.

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